Erklärung Jugendschutz
Auf dem Field Invasion Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Jugendliche unter 18 Jahren die mit einem Erziehungsbeauftragten auf die Veranstaltung kommen müssen eine Erziehungsbeauftragung vorlegen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: https://partyzettel.de/muttizettel.pdf
Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Infield: nur mit Personensorgeberechtigtem
Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem
Alter von 7 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Infield: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Infield (ab 24:00Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Infield und Campingplatz) zu verlassen!
Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
Erziehungsbeauftragter
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
Achtung: Dieser Person kann auch die Aufsicht über mehrere Personen übertragen werden!
Auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.
Jugendliche unter 18 Jahren die mit einem Erziehungsbeauftragten auf die Veranstaltung kommen müssen eine Erziehungsbeauftragung vorlegen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: https://partyzettel.de/muttizettel.pdf